Cover-Versionen in der Malerei

Bilder "covern" - ein Tabu ?

In der Musikbranche ist es seit Jahrzehnten gängige Praxis bestehende Songs und Musikstücke zu „covern“, also diesen in Stil, Arrangement, Stimme oder Instrumentierung einen neuen Ausdruck zu verleihen, aber Text und Melodie des Stückes beizubehalten.

Das Musikstück wird dadurch oft als frischer, peppiger, zeitgemäßer empfunden oder eben aus anderem Blickwinkel betrachtet. Für die einen ist es ein Gewinn, die anderen bleiben lieber beim Original.

So beliebt und üblich das covern von Musikstücken ist, so tabuisiert scheint es in der Malerei zu sein. Nicht allzu oft trifft man auf eine Coverversion in Form einer  „Hommage“.

Warum eigentlich ? Liegt es daran, dass Malende immer Wert auf ihren eigenen einzigartigen Stil legen ? Liegt es an dem berechtigten Respekt der Schöpfung eines anderen gegenüber ? 

Hier zeige ich Ihnen das Original von E.L. Kirchners Two Nudes in a Room und die von mir auf digitalem Wege angefertigte Coverversion:

Dies ist das Original von Ernst Ludwig KIRCHNER Two Nudes in a Room. Also zwei unbekleidete Damen in einem Raum. Dieses Bild hat Otto Frühwach "gecovered" oder als Hommage an Kirchner auf digitalem Wege verändert und er zeigt es als Beispiel für eine Coverversion in der Malerei in einem Artikel auf seinem Kunst-Blog. Die Coverversion können Sie im Shop als Kunst kaufen.
Ernst Ludwig KIRCHNER "Two Nudes in a Room"
Dies ist die "Coverversion" des Ölbildes von Ernst Ludwig KIRCHNER Two Nudes in a Room. Also zwei unbekleidete Damen in einem Raum. Dieses Bild hat Otto Frühwach "gecovered" oder als Hommage an Kirchner auf digitalem Wege verändert und er zeigt es als Beispiel für eine Coverversion in der Malerei in einem Artikel auf seinem Kunst-Blog. Die Coverversion können Sie im Shop als Kunst kaufen.
Otto FRÜHWACH "A psychedelic dream of E.L. Kirchners Two Nudes"

Aufgrund der Farben und Verzerrungen der Proportionen gab ich dem Bild den Titel „A psychadelic Dream of  E.L. Kirchners Two Nudes“, denn es wirkt tatsächlich wie ein psychedelischer Traum.

Ich finde das Original ganz zauberhaft, sowohl hinsichtlich der Komposition, als auch die malerische Ausführung betreffend. Doch machten mich die Farben nicht glücklich. Ich weiß nicht, ob diese im Laufe der Jahrzehnte ihre Kraft verloren haben oder ob die Farben von Kirchner so gewollt waren. Doch kann man ja an seinen weiteren Bildern im Allgemeinen sehen, dass er kräftige  Farben liebte.

Ich wollte nun bei diesem Bild nicht einfach nur die Farben verändern, was vielleicht dem ein oder anderen Betrachtenden besser gefallen hätte, sondern dem ganzen Bild, auch durch Änderungen an den Proportionen, etwas Traumhaftes verleihen. 

Das Urheberrecht, also die Herrschaftsgewalt über die eigene künstlerische Schöpfung behält der Künstler, selbstverständlicher Weise, sein Leben lang. Doch auch für sieben Jahrzehnte nach seinem Tod, muss sein Werk unangetastet bleiben, allein die Erben entscheiden über das Werk der Künstler und Künstlerinnen. Doch nach Ablauf dieser Schutzfrist gehen die Werke in die Gemeinfreiheit über. Das Werk wird vom Künstler gelöst und wird wie Luft, Sonne und Wind, zur für alle Menschen nutzbaren Allmende.

Dieser Rechtsrahmen deckt sich auch mit meiner Auffassung vom künstlerischen Schaffen. Denn ich bin überzeugt davon, dass wir als Kunstschaffende nur das ausführende Werkzeug eines Genius sind, welcher sich der Kunstschaffenden vor und während des Schaffensprozesses bemächtigt.  

Coverversionen bedrohen nicht das Original und seine Bedeutung sondern sind, in meinen Augen, eine Bereicherung, so, wie eben auch in der Musik.

 

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Ihr Otto Frühwach

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